Landesrechnungshof überprüfte Verein Gesundheitsland Kärnten
veröffentlicht am 28. Juli 2023
Einleitung
Der Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof mit der Überprüfung des Vereins Gesundheitsland Kärnten. Im Fokus waren die Personalpolitik des Vereins seit dem Jahr 2013 und die Gebarung des Vereins im Zeitraum 2017 bis 2021.Pressemitteilung
Über den Verein
Das Land gründete im Jahr 2006 den Verein Gesundheitsland Kärnten. Diesem finanziert das Land den projektbezogenen Sach- und Personalaufwand. Anfangs betreute der Verein das Projekt „Gesunde Gemeinde“. Weitere Gesundheitsförderungsprojekte wie „Gesunde Kinderbetreuungseinrichtungen“ und „Gesunde Schule“ kamen dazu.
Ab Ende 2014 hatte der Verein keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr, stellte aber im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Diese übernahmen beispielsweise das Contact Tracing, die Impfkoordination und die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen. In der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege ist die Geschäftsstelle des Vereins angesiedelt.
Personalübernahmen ohne Objektivierungen
Im Zuge der Übernahme von Bediensteten landesnaher Vereine stellte das Land im Jahr 2014 alle acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Gesundheitsland Kärnten in den Landesdienst ein. Das Ende der Anstellungsverhältnisse bei landesnahen Vereinen seit 2014 sieht der Landesrechnungshof grundsätzlich positiv. Diese Vorgehensweise trug nämlich in der Vergangenheit dazu bei, den Stellenplan zu umgehen und parallele Personalstrukturen aufzubauen.
Das Land übernahm die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Gesundheitsland Kärnten im Jahr 2014 jedoch ohne Ausschreibung und Durchführung eines Objektivierungsverfahrens. Das Land sollte dafür sorgen, dass das Kärntner Objektivierungsgesetz eingehalten wird.
Parallele Personalstrukturen aufgebaut
Im Herbst 2020 wurden aufgrund der Covid-19-Pandemie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Verein angestellt, obwohl beim Land Planstellen offen waren. Dabei diente der Verein primär als Personalpool für die Pandemiebekämpfung.
Ende 2022 übernahm der Verein fast alle pandemiebedingt eingestellten freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Landes, um diese wiederum dem Land mittels Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. Die Einstellung von Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeitern trotz unbesetzter Planstellen führte erneut zum Aufbau von parallelen Personalstrukturen.
Gegen die gewählte Vorgehensweise des Landes bzw. des Vereins spricht außerdem, dass das Land die Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter vollständig finanzierte und diese ausschließlich Tätigkeiten für das Land erbrachten. Das Land steuerte sowohl die Personalauswahl als auch die Personalzuteilung. Der Verein Gesundheitsland Kärnten hatte daher zeitweise keine Übersicht über die eigenen Personalressourcen. Für den Landesrechnungshof ist die Argumentation des Landes nicht schlüssig, dass der Bund nur Kosten von Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeitern, aber nicht für bei der Pandemiebekämpfung eingesetzten Landesbediensteten übernehmen würde.
„Wir empfehlen, zukünftig eine flexiblere Nutzung des Stellenplans zu ermöglichen oder ein geeignetes Prozedere für rasche budgetäre Genehmigungen zu definieren“, sagt Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Diesbezügliche gesetzlich notwendige Änderungen sollten geprüft werden. Warum das Land trotz seiner Empfehlungen und den Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise keine Rahmenbedingungen schuf, um einen dringenden Personalbedarf in Krisensituationen über den Stellenplan abzudecken, ist für den Landesrechnungshof nicht nachvollziehbar.
Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter in allgemeiner Landesverwaltung verwendet
Ab Mitte 2022 setzte das Land die Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter nicht nur für den ursprünglichen Zweck der Pandemiebekämpfung, sondern auch für Tätigkeiten der allgemeinen Landesverwaltung ein. Der Landesrechnungshof empfiehlt, dass ausschließlich vom Kärntner Landtag im Stellenplan genehmigtes Personal die Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung erbringt.