Empfehlungen des Landesrechnungshofs zeigen Wirkung: 95,1 Prozent werden umgesetzt
veröffentlicht am 30. August 2024
Einleitung
Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens 2022 sind erfreulich: Von den 781 ausgesprochenen Empfehlungen des Kärntner Landesrechnungshofs wollen die geprüften Stellen 743 umsetzen. Die Umsetzungsrate beträgt somit 95,1 Prozent.Pressemitteilung
Nachhaltige Verbesserungen für Kärnten
Von den Musikschulen bis zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Im Jahr 2022 richtete der Landesrechnungshof 781 Empfehlungen in zehn Berichten an verschiedene Institutionen wie die Kärntner Landesregierung, den Verkehrsverbund Kärntner Linien und die Wolfsberger Stadtwerke.
Das jährliche Nachfrageverfahren des Landesrechnungshofs ergab, dass die geprüften Stellen 743 dieser Empfehlungen (95,1 Prozent) umsetzen wollen. 435 Empfehlungen (55,7 Prozent) wurden bereits im Jahr nach der Prüfung umgesetzt.
„Die hohe Umsetzungsquote zeigt, dass unsere Empfehlungen ernst genommen werden. Unser Ziel ist es, Politik und Verwaltung beim optimalen Einsatz der öffentlichen Mittel zu unterstützen“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.
Der Landesrechnungshof will beratend zur Seite stehen und mit seiner Arbeit zu nachhaltigen Verbesserungen für die Kärntnerinnen und Kärntner beitragen.
Durch das Nachfrageverfahren wird auch die Landesregierung unterstützt, die dem Landtag über die Umsetzung der Empfehlungen berichten muss. Trotz der hohen Umsetzungsquote werden 38 der 781 Empfehlungen (4,9 Prozent) nicht berücksichtigt.
Öffentlicher Verkehr
Wie kann der öffentliche Verkehr in Kärnten attraktiver gestaltet werden? Um diese Frage ging es bei der Überprüfung des Verkehrsverbunds Kärntner Linien. Das Ergebnis waren 90 Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die unter anderem die Fahrplan- und Tarifgestaltung sowie den Ausbau von Kooperationen und Park- und Ride-Anlagen betrafen.
Ein wichtiges Thema ist die Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Kärntnerinnen und Kärntner: Der Landesrechnungshof empfahl, dass neue Verkehrsmittel verpflichtend barrierefrei sein sollten, und für bestehende Verkehrsmittel Übergangslösungen zu schaffen. Diese Empfehlungen wurden laut den Kärntner Linien in Ausschreibungen bereits umgesetzt, sodass jetzt beispielsweise Niederflur- oder Low-Entry-Busse vorgeschrieben sind. Zudem gebe es Anforderungen wie Auffahrrampen, um den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern.
Musikschulen
Der Landesrechnungshof empfahl, nahe beieinander liegende Musikschulen in Bildungszentren zu integrieren. So könnte das Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler erweitert werden. Das Land teilte mit, dass eine Evaluierung stattfindet und die Integration in Bildungszentren schrittweise erfolgt. Da ganztägige Schul- und Betreuungsformen stetig zunehmen würden, sei der Druck auf Schulen bzw. Bildungszentren in Bezug auf das Raumangebot größer.
Der Landesrechnungshof empfahl auch, mögliche Kooperationen mit allgemeinbildenden Pflichtschulen zu analysieren. So könnte die Qualität des Musikunterrichts in den Pflichtschulen gehoben werden. Es gebe jedoch rechtliche Hürden, weil beispielsweise ein Abschluss in Instrumental-/Gesangspädagogik nicht automatisch zur Lehrbefähigung im Klassenunterricht führt. Die Unterabteilung Musikschulen und Konzerthaus sagte zu, die seit Jahren laufenden Bemühungen zur Überwindung dieser Hindernisse weiter fortzusetzen.
Wolfsberger Stadtwerke
Den Wolfsberger Stadtwerken empfahl der Landesrechnungshof unter anderem, interne Prozesse zu optimieren und das interne Kontrollsysteme zu stärken. Von den Empfehlungen wurden 74,3 Prozent vollständig umgesetzt. Dazu zählten Maßnahmen, mit denen das interne Know-how in der Projektplanung, -steuerung und -kontrolle verbessert werden soll.
Veranlagungen der Stadt Klagenfurt
Eine Überprüfung der Veranlagungen der Stadt Klagenfurt zeigte, dass 90 Prozent der verfügbaren Geldmittel in Spezialfonds und bestimmten Investmentfondsarten angelegt wurden. Das führte zu hohen Buchwertverlusten. Der Landesrechnungshof empfahl der Stadt, ihre Veranlagungsstrategie grundlegend zu überdenken und zukünftig nur in Anlageformen zu investieren, die dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz entsprechen. Das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz legt fest, welche Anlageformen für Land und Gemeinden zulässig sind. Die Stadt Klagenfurt hat diese Empfehlung bereits umgesetzt. Weiters wurde empfohlen, die Notwendigkeit eines Investmentberaters zu überprüfen. Diese Empfehlung wurde nicht umgesetzt, weil dieser laut Angaben der Stadt benötigt werde, solange der Klagenfurter Spezialfonds bestünde.
Gebäudemanagement des Landes
Bereits im Jahr 2017 hatte der Landesrechnungshof das Gebäudemanagement des Landes überprüft und 22 Empfehlungen ausgesprochen. Fünf Jahre später, im Jahr 2022, führte der Landesrechnungshof eine Follow-up-Überprüfung durch. Diese zeigte, dass das Land nur zwei Empfehlungen vollständig umgesetzt hatte. Bei fast 70 Prozent hatte die Umsetzung noch nicht begonnen. Eine zentrale Empfehlung war, das Gebäude- und Facility Management in einer Abteilung zusammenzuführen. Das Land kam dieser Empfehlung nicht nach. Die Agenden waren nach wie vor auf zwei Abteilungen aufgeteilt, weil die Agenden für Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen getrennt von Tätigkeiten der Verwaltung, wie Raumnutzung und Siedlungen, zu sehen wären.