Landesrechnungshof empfiehlt die Schaffung spezialisierter Einrichtungen für die Übergangspflege
veröffentlicht am 4. Dezember 2024
Einleitung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Kurzzeit- und Übergangspflege und empfiehlt die Schaffung spezialisierter Einrichtungen für die Übergangspflege, in denen therapeutische Behandlungen und Maßnahmen zur Remobilisation durchgeführt werden. So kann das Risiko einer Einweisung in eine Langzeitpflegeeinrichtung nach der Übergangspflege reduziert und eine Entlastung des stationären Pflegebereichs erreicht werden.Pressemitteilung
Remobilisation als Grundstein erfolgreicher Übergangspflege
Die Übergangspflege dient als Überbrückungshilfe, bei denen Patienten meist einige Wochen im Pflegeheim zur Genesung verbringen, um anschließend wieder nach Hause zurückkehren zu können. Sie soll die Lücke zwischen stationärer Behandlung und der Rückkehr nach Hause schließen mit dem Ziel, eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen beziehungsweise zu erhalten. Das Land finanziert im Rahmen der Übergangspflege die stationäre Basisversorgung bis zu einer Dauer von maximal 42 Tagen.
„Die Übergangspflege ist eine sinnvolle und notwendige Maßnahme in der Pflege. Aktuell fehlt das Augenmerk auf das eigentliche Ziel, den Patienten innerhalb einer gewissen Zeitspanne zu rehabilitieren. Ohne entsprechende Remobilisation steigt das Risiko einer Rehospitalisierung bzw. Einweisung in eine Langzeitpflegeeinrichtung. Aktivierende Pflegemaßnahmen sowie diverse therapeutische Leistungen im Rahmen der Übergangspflege sind entscheidend, um die Selbstständigkeit von Patienten zu erhalten und einen Übergang in die Langzeitpflege zu verhindern“, sagt Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.
Durch die fehlenden konkreten Ziele und Therapiestrategien hat die Übergangspflege nach Ansicht des Landesrechnungshofs aktuell keinen therapeutischen Charakter. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, Therapieziele in die Zielsetzungen für die Übergangspflege aufzunehmen und bereits bei der Antragstellung die konkret geplanten Therapieziele und mögliche Maßnahmen einzufordern.
Landesrechnungshof empfiehlt die Schaffung spezialisierter Einrichtungen
Therapeutische Behandlungen und Remobilisationsangebote sind in Pflegeheimen in der Regel nicht vorgesehen, weshalb diese für die Genesung pflegebedürftiger Personen und somit für eine erfolgreiche Übergangspflege wenig geeignet sind.
„Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Neuorganisation der Übergangspflege und die Implementierung von eigens für die Übergangspflege spezialisierten Einrichtungen. In solchen Einrichtungen sollten therapeutische Behandlungen und Maßnahmen zur Remobilisation durchgeführt werden. Vergleichbare Einrichtungen gibt es beispielsweise bereits in Wien und der Steiermark“, sagt Günter Bauer.
Das Land stimmte in seiner Stellungnahme der Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Neuorganisation der Übergangspflege zu. Die zuständige Fachabteilung habe bereits Kontakt mit den Verantwortlichen in der Steiermark aufgenommen und sich über deren Erfahrungswerte informiert. Die erfolgreiche Rückführungsquote der betreffenden Personen in den häuslichen Bereich in der Steiermark bezeichnete das Land Kärnten in seiner Stellungnahme als beeindruckend.
Solche spezialisierten Einrichtungen haben das Potential, die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Personen nach einem Krankenhausaufenthalt so zu verbessern, dass sie wieder ein selbstständiges Leben in ihrem eigenen Zuhause führen können. Im Anschluss an den Aufenthalt in der spezialisierten Einrichtung könnte die mobile geriatrische Remobilisation die Betreuung des Pflegebedürftigen nahtlos im eigenen Zuhause fortsetzen.
Mobile geriatrische Remobilisation weiter forcieren
Bei der mobilen geriatrischen Remobilisation kommt ein Krankenhausteam zum Patienten nach Hause und unterstützt bei der Reintegration im eigenen Zuhause mit verschiedenen Maßnahmen wie Therapien. Seit 2020 gibt es in Kärnten 105 Behandlungsplätze. In manchen Bezirken werden jedoch mehr Therapieeinheiten benötigt als vorgesehen sind. Dadurch hat die Wartezeit in einigen Regionen im April 2024 zwischen fünf und sechs Monaten betragen.
„Wartezeiten ohne therapeutische Behandlung führen vor allem bei älteren Personen häufig zu einer schnellen Verschlechterung des Allgemeinzustands, wodurch das Risiko der Aufnahme in die stationäre Langzeitpflege steigt. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, das Angebot der mobilen geriatrischen Mobilisation gemeinsam mit der Österreichischen Gesundheitskasse und dem Kärntner Gesundheitsfonds auszubauen“, so Bauer.