Verein Gesundheitsland Kärnten

veröffentlicht am 28. Juli 2023

Zusammenfassung

Der Landtag beauftragte den Kärntner Landesrechnungshof mit der Überprüfung des Vereins Gesundheitsland Kärnten. Im Fokus waren die Personalpolitik des Vereins seit dem Jahr 2013 und die Gebarung des Vereins im Zeitraum 2017 bis 2021.

Über den Verein

Das Land gründete im Jahr 2006 den Verein Gesundheitsland Kärnten. Diesem finanziert das Land den projektbezogenen Sach- und Personalaufwand. Anfangs betreute der Verein das Projekt „Gesunde Gemeinde“. Weitere Gesundheitsförderungsprojekte wie „Gesunde Kinderbetreuungseinrichtungen“ und „Gesunde Schule“ kamen dazu.

Ab Ende 2014 hatte der Verein keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr, stellte aber im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Diese übernahmen beispielsweise das Contact Tracing, die Impfkoordination und die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen. In der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege ist die Geschäftsstelle des Vereins angesiedelt.

Personalübernahmen ohne Objektivierungen

Im Zuge der Übernahme von Bediensteten landesnaher Vereine stellte das Land im Jahr 2014 alle acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Gesundheitsland Kärnten in den Landesdienst ein. Das Ende der Anstellungsverhältnisse bei landesnahen Vereinen seit 2014 sieht der Landesrechnungshof grundsätzlich positiv. Diese Vorgehensweise trug nämlich in der Vergangenheit dazu bei, den Stellenplan zu umgehen und parallele Personalstrukturen aufzubauen.

Das Land übernahm die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Gesundheitsland Kärnten im Jahr 2014 jedoch ohne Ausschreibung und Durchführung eines Objektivierungsverfahrens. Das Land sollte dafür sorgen, dass das Kärntner Objektivierungsgesetz eingehalten wird.

Vereinsmitarbeiter in allgemeiner Landesverwaltung verwendet

Ab Mitte 2022 setzte das Land die Vereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter nicht nur für den ursprünglichen Zweck der Pandemiebekämpfung, sondern auch für Tätigkeiten der allgemeinen Landesverwaltung ein. Der Landesrechnungshof empfiehlt, dass ausschließlich vom Kärntner Landtag im Stellenplan genehmigtes Personal die Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung erbringt.

Informationen

Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 21. Juli 2023 dem Kontrollausschuss und den geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 28. Juli 2023 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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geografischer Bezug

Land Kärnten

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung

Gemeinden

Klagenfurt

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