Veranlagungen der Landeshauptstadt Klagenfurt

veröffentlicht am 13. März 2023

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof nahm im Auftrag des Kärntner Landtags die Geldveranlagungen der Landeshauptstadt Klagenfurt unter die Lupe. Im Fokus der Überprüfung standen der Klagenfurter Spezialfonds und die Veranlagung des Darlehens für das geplante Hallenbadprojekt. In seinem Prüfbericht richtet der Landesrechnungshof 32 Empfehlungen an die Landeshauptstadt.

Klagenfurter Spezialfonds

Das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz legt fest, welche Veranlagungsformen für Land und Gemeinden zulässig sind. Neben diesen Veranlagungsformen erlaubt die Veranlagungsformen-Verordnung zusätzliche risikoaverse Investitionen, wie beispielsweise Spezialfonds und bestimmte Investmentfonds. Solche Veranlagungen dürfen aber maximal 30 Prozent der gesamten Veranlagungen ausmachen.

Diese 30-Prozent-Grenze hatte die Landeshauptstadt Klagenfurt im Jahr 2021 deutlich überschritten, indem sie 90 Prozent der verfügbaren Geldmittel im Klagenfurter Spezialfonds veranlagte. Auch in den Jahren davor lagen die veranlagten Gelder bereits über dieser Grenze. In weiterer Folge kam es im Jahr 2022 zu einer negativen Entwicklung des Klagenfurter Spezialfonds und damit verbundenen Buchwertverlusten. Diese betrugen zum 31. Oktober 2022 gegenüber dem 31. Dezember 2021 rund 6,2 Millionen Euro.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Veranlagungen der Landeshauptstadt an das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz anzupassen und künftig die 30-Prozent-Grenze für Veranlagungen im Klagenfurter Spezialfonds einzuhalten. Dabei wäre auf eine dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz entsprechende und risikoaverse Veranlagung der Gelder zu achten. Die Landeshauptstadt Klagenfurt teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass der Stadtsenat am 7. Dezember 2022 beschlossen hätte, eine stufenweise Anpassung der Veranlagungen an das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz vorzunehmen.

Hallenbad-Darlehen

Für das geplante Sport- und Vitalbad nahm die Landeshauptstadt Klagenfurt im Juli 2021 ein Darlehen von 50 Millionen Euro auf. Die Zuzählung der aufgenommenen Mittel erfolgte im November 2021, obwohl Auszahlungen erst ab dem Jahr 2023 erwartet wurden. Die aufgenommenen Gelder wurden daher im Dezember 2021 im Klagenfurter Spezialfonds zwischenveranlagt, wo sie aktuell noch veranlagt sind.

Dieser Vorgang widerspricht dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz, das die Aufnahme von Darlehen für die Veranlagung untersagt. Die Zwischenveranlagung liquider Mittel ist für maximal zwölf Monate erlaubt. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher, für das veranlagte Darlehen rasch eine gesetzeskonforme Lösung zu finden.

Optimierungspotential bei Veranlagungspolitik der Landeshauptstadt

Die Veranlagungspolitik der Landeshauptstadt zählt zu den Aufgaben des Stadtsenats. Als Unterstützung hat die Landeshauptstadt einen Ausschuss eingerichtet, der den Stadtsenat bei seinen Entscheidungen berät. Die Geschäftsordnung legt fest, dass dieser Ausschuss zumindest halbjährlich tagt. Zusätzlich gibt es eine Veranlagungsrichtlinie, die die Vermögensverwaltung der Landeshauptstadt regelt.

Sowohl beim Veranlagungsausschuss als auch bei der vorliegenden Veranlagungsrichtlinie sieht der Landesrechnungshof Verbesserungspotential. Der Ausschuss tagt zu selten und die Protokolle geben die Ergebnisse der Sitzungen nicht in ausreichendem Umfang wieder. Für eine optimale Unterstützung des Stadtsenats empfiehlt der Landesrechnungshof daher, dass der Ausschuss wie vorgeschrieben zumindest halbjährlich tagt und seine Sitzungsprotokolle umfassender und nachvollziehbarer gestaltet.

Nachbesserungsbedarf sieht der Landesrechnungshof auch bei der Veranlagungsrichtlinie, denn die vorliegende Richtlinie entspricht nicht dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz und ihre Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Klagenfurter Spezialfonds.

Informationen

Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 6. März 2023 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der Landeshauptstadt Klagenfurt. Somit ist der Bericht seit 13. März 2023 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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