Tagesstätten zur Pflege
veröffentlicht am 11. Dezember 2024
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Tagesstätten zur Pflege und empfiehlt, Richtlinien für Betreiber zu schaffen und die Attraktivität der Tagesstätten zu verbessern, um die Auslastung zu erhöhen.
Richtlinien und Mindeststandards einführen
Im Zuge der Überprüfung hat der Kärntner Landesrechnungshof festgestellt, dass es in Kärnten keine gesamthafte Richtlinie für Tagesstätten gibt, die die Voraussetzungen für den Besuch von Tagesstätten sowie die Förderung durch das Land oder die Zielsetzungen, Zielgruppe und Qualitätskriterien festlegt. Der Landesrechnungshof empfiehlt, eine gesamthafte Richtlinie mit den wichtigsten Voraussetzungen und Kriterien zu erstellen. Da Tagesstättenbetreiber aktuell ihr Konzept, die Art und den Umfang der angebotenen Leistungen selbst festlegen empfiehlt der Landesrechnungshof weiters, zu evaluieren, ob die Vorgabe eines grundlegenden Konzepts für Tagesstättenbetreiber zielführend wäre.
Aufholbedarf bei Tagesstättenplätzen
In den einzelnen Bundesländern gibt es ein unterschiedlich großes Angebot an Tagesstätten. Kärnten liegt mit rund 3,18 Tagesstättenplätzen auf 1.000 Pflegegeldbezieher im Bundesländervergleich an vorletzter Stelle. Ende des Jahres 2023 standen 178 Plätze in zwölf Einrichtungen zur Verfügung. Die Regierungsprogramme der aktuellen und vorangegangenen Periode wollen den Ausbau der Tagesstätten stärken, der Bedarfs- und Entwicklungsplan für Pflege – Kärnten 2030 (BEP) sieht 947 Tagesstättenplätze vor. Ende des Jahres 2023 erreichte Kärnten mit 178 Plätzen erst 19 Prozent dieses Zielwerts. In den Bezirken Klagenfurt Land, Villach und Hermagor gab es zum Zeitpunkt der Überprüfung noch gar keine Tagesstättenplätze. Der Landesrechnungshof empfiehlt, den etwaigen zukünftigen Bedarf genau zu evaluieren und danach weitere Kapazitäten schrittweise und regional ausgewogen zu schaffen.
Attraktivität der Tagesstätten verbessern
Um die Auslastung zu erhöhen sollte die Attraktivität der Tagesstätten verbessert werden. Derzeit muss der Transport von den Pflegebedürftigen oder Angehörigen teilweise selbst organisiert und auch finanziert werden. Die Erreichbarkeit spielt für den Besuch der Tagesstätten eine wesentliche Rolle. Das Land setzte sich in den vergangenen und aktuellen Regierungsprogrammen zum Ziel, Hol- und Bringdienste für die Tagesstätten umzusetzen, aktuell wurden jedoch noch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt oder Förderrichtlinien dazu erlassen. Darüber hinaus sollten die Öffnungszeiten der Tagesstätten an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen ausgerichtet werden.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 04. Dezember 2024 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 11. Dezember 2024 öffentlich.
Zur Pressemitteilung →