Versorgungsstrukturen im Pflegebereich

veröffentlicht am 30. November 2017

Zusammenfassung

Pflegebedürftige in Heimen bekommen in der Regel vom Land Kärnten mehr finanzielle Unterstützung als jene, die sich zu Hause betreuen lassen. Das ergibt die neueste Überprüfung des Kärntner Landesrechnungshofs, der empfiehlt mobile Dienste und die 24-Stunden-Betreuung stärker zu fördern.

Kärnten hat im Vergleich zu anderen Bundesländern einen hohen Anteil an älteren Menschen und Pflegegeldbeziehern mit stark steigender Tendenz. Die Prognosezahlen im Bedarfs- und Entwicklungsplan basierten nicht auf aktuellen Zahlen, sondern auf Zahlen des Jahres 2012 und eine Einschätzung der zukünftigen Kostenentwicklung fehlte zur Gänze.

Der Landesrechnungshof überprüfte die drei Pflegebereiche stationäre Versorgung, mobile Dienste und 24-Stunden-Betreuung. 2015 gab es in Kärnten 78 Altenwohn- und Pflegeheime mit insgesamt 5.608 Betten. Die Tarife, die das Land an die Heimbetreiber für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner zahlte, waren nicht einheitlich gestaltet. Zusätzlich gewährte das Land einigen Heimen finanzielle Unterstützung von insgesamt 1,4 Millionen Euro in Form von Abgangsdeckungen.

Die mobilen Dienste basierten auf Verträgen zwischen privaten Anbietern und dem Land. 2012 nahmen 4.567 Personen mobile Dienste in Anspruch. Zwischen 65 und 69 Prozent des vereinbarten Normstundensatzes zahlten das Land und die Gemeinden. Die betreuten Personen mussten einen Selbstbehalt übernehmen, der sich nach deren Nettoeinkommen richtete. Dadurch war es für die Anbieterinnen und Anbieter mobiler Dienste finanziell attraktiver, einkommensstärkere Personen zu pflegen.

2015 wurden 2.256 Personen durch die 24-Stunden-Pflege betreut. Verglichen mit einem Heimplatz ersparte sich das Land hier 1.230 Euro pro betreuter Person. Obwohl das Land in politischen Programmen und Gesetzen den Grundsatz „ambulant vor stationär“ niedergeschrieben hatte, wurden Pflegeheimkosten bei finanzieller Bedürftigkeit zur Gänze übernommen. Die 24-Stunden-Betreuung war aber erst ab einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro leistbar.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 2. November 2017 dem Kontrollausschuss und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 30. November 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 30. November 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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Themenbereich(e)

Gesundheit & Soziales

geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Prüfauftrag

Berichtsart

Gebarung