Nachfrageverfahren 2022
veröffentlicht am 30. August 2024
Zusammenfassung
Die Empfehlungen des Kärntner Landesrechnungshofs werden ernst genommen. Von den 781 ausgesprochenen Empfehlungen wollen die geprüften Stellen 743 umsetzen. Die Umsetzungsrate beträgt somit 95,1 Prozent.
Der Kärntner Landesrechnungshof überprüft jedes Jahr, ob seine Empfehlungen tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden. Diesmal ging es im Nachfrageverfahren um die Empfehlungen des Jahres 2022. Im Fokus standen wichtige Bereiche für das tägliche Leben der Kärntnerinnen und Kärntner – wie beispielsweise der Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Nachhaltige Verbesserungen für Kärnten
Die Ergebnisse sind erfreulich: Von den 781 Empfehlungen, die 2022 ausgesprochen wurden, haben die geprüften Stellen 743 übernommen. Sie wurden bereits umgesetzt oder ihre Umsetzung ist geplant. Das entspricht einer Umsetzungsrate von 95,1 Prozent.
Das zeigt, dass Politik, Verwaltung und der Landesrechnungshof ein gemeinsames Anliegen verfolgen: Sie wollen die Lebensqualität im Land steigern und nachhaltige Verbesserungen für die Kärntnerinnen und Kärntner erwirken. Der Landesrechnungshof möchte mit seiner Expertise dabei unterstützen, diese Ziele zu erreichen.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. August 2024 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und den weiteren geprüften Stellen. Somit ist der Bericht seit 30. August 2024 öffentlich.
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