Nachfrageverfahren 2019

veröffentlicht am 13. Juli 2021

Zusammenfassung

Im Nachfrageverfahren 2019 analysierte der Kärntner Landesrechnungshof den Umsetzungsstand von 606 Empfehlungen, die er im Jahr 2019 in insgesamt zehn Berichten ausgesprochen hat. Die geprüften Stellen wollen insgesamt 90 Prozent der Empfehlungen umsetzen, die Hälfte der Empfehlungen wurde bereits umgesetzt.

Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit

Durch die Überprüfung der Abfallentsorgung in zwölf Gemeinden konnten einige Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit erzielt werden. Die Gemeinde Globasnitz hat beispielsweise auf Empfehlung des Landesrechnungshofs eine Abgabestelle für Gerätealtbatterien und -akkus eingerichtet. Maria Rain führt nun wie gesetzlich vorgesehen zweimal pro Jahr eine Problemstoffsammlung durch und die Gemeinde Krumpendorf möchte zukünftig biogene Abfälle wie Grasschnitt, Laub und andere pflanzliche Abfälle getrennt sammeln.

Stärkung der Internen Kontrolle

Der Landesrechnungshof hat auch zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, um das Interne Kontrollsystem in der Finanzgebarung des Landes Kärnten zu verbessern. Davon hat das Land beispielsweise die Empfehlung des Landesrechnungshofs aufgegriffen, für wichtige und risikoreiche Prozesse eine Risikoanalyse nach anerkannten Standards durchzuführen. Zudem möchte das Land vermehrt automatisierte Prozesse schaffen und Zugriffsrechte auf ein notwendiges Maß beschränken, um Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren.

Offene Empfehlungen

59 Empfehlungen (9,8 Prozent) des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2019 wollen die geprüften Stellen nicht umsetzen. Der Landesrechnungshof hatte beispielsweise empfohlen, das System der Gemeindeumlagedarlehen abzuschaffen. Seit 2001 zahlen die Gemeinden ihren 30-prozentigen Beitrag zum Betriebsabgang der KABEG (Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft) nicht mehr direkt, sondern die KABEG nimmt Fremdmittel dafür auf – sogenannte Gemeindeumlagedarlehen. Aus Sicht des Landesrechnungshofs sollte die KABEG den Gemeindeanteil durch direkte Zahlungen der Gemeinden finanzieren. Dadurch würden die Kosten für die Zinsen wegfallen, die von 2001 bis 2018 insgesamt 224 Millionen Euro betrugen.

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