Mobile Pflege- und Betreuungsdienste

veröffentlicht am 27. November 2024

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Kärnten mit dem Ziel, die Versorgungssituation in Kärnten zu verbessern und empfiehlt, ausreichend Kapazitäten im Bereich der mobilen Dienste zu schaffen.

Versorgungssicherheit in der mobilen Pflege sicherstellen

„Ambulant vor stationär“ – dieser Grundsatz für den Pflegebereich ist sowohl in politischen Programmen als auch in Gesetzen des Landes Kärnten niedergeschrieben. Die mobilen Dienste ermöglichen die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen zu Hause. Für die Leistungserbringung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste sind 18 Anbieter vom Land Kärnten beauftragt. Alle Anbieter erbringen knapp eine Million Einsatzstunden pro Jahr. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für Pflege – Kärnten 2030 sieht für die mobilen Dienste eine notwendige Erhöhung auf rund 1,24 Millionen Einsatzstunden vor. Da die meisten Anbieter bereits voll ausgelastet sind und es einen Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal gibt, empfiehlt der Landesrechnungshof, die im Regierungsprogramm vorgesehene Ausbildungsoffensive und die Rekrutierung von Pflege- und Betreuungspersonal rasch umzusetzen, um die Versorgungssicherheit in der mobilen Pflege sicherzustellen.

Konzept zur Qualitätssicherung

Die Anbieter der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste unterliegen der Fachaufsicht der Kärntner Landesregierung. Das Land hat laut Angaben der Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege bereits ein Konzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Pflege- und Betreuungsdienste ausgearbeitet, zum Zeitpunkt der Überprüfung jedoch noch nicht mit der Umsetzung begonnen. Der LRH empfiehlt, laufend stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Mobile Dienste weiter ausbauen

Rund 46,9 Millionen Euro wendete das Land im Jahr 2023 für die mobile Pflege auf, das entspricht einem Anteil von rund 27% der gesamten Pflegeaufwendungen. Um den stationären Pflegebereich, auf den rund 69% entfallen sind, weiter zu entlasten und Pflegeaufwendungen in seiner Gesamtheit zu senken, sollte das Land das Angebot der mobilen Dienste weiter forcieren. Um eine Kapazitätsausweitung zu erreichen, sollte das Land konkrete Maßnahmen unter Einbeziehung sämtlicher Pflegeformen definieren.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 20. November 2024 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 27. November 2024 öffentlich.



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geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

Prüfinitiative

Eigeninitiative des LRH

Berichtsart

Gebarung

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