LKH Villach – Durchführung Neustrukturierung Baustufe 1
veröffentlicht am 12. Juli 2024
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hatte von Dezember 2017 bis Februar 2018 das Großvorhaben „LKH Villach Neustrukturierung Baustufe 1“ überprüft. Das Gesamtprojekt ist in der Zwischenzeit fertiggestellt. Im Juni 2024 lagen für 99,99 Prozent der Gesamtsumme die Schlussrechnungen vor. Der Landesrechnungshof sah sich die Durchführung des Projekts an. Der Fokus lag insbesondere darauf, inwieweit die tatsächlich angefallenen Kosten die Soll-Kosten überstiegen.
Verlauf des Projekts
Wie bei Großvorhaben gesetzlich vorgesehen, legte die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) dem Landesrechnungshof das Projekt zur Kostenüberprüfung vor. Von Dezember 2017 bis Februar 2018 hatte der Landesrechnungshof dieses Großvorhaben dann vor dessen Umsetzung überprüft. Insbesondere Teile der Abteilung Innere Medizin, der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde und der psychiatrischen Abteilung wurden neu errichtet bzw. saniert. Nun sah sich der Landesrechnungshof die Durchführung der Neustrukturierung der Baustufe 1 an.
Vergleich zwischen Soll-Kosten und Ist-Kosten
In seinem Soll-Ist-Vergleich berücksichtigte der Landesrechnungshof die Valorisierung der Soll-Kosten bis zum Ende der Angebotsfrist und die verrechnete Preisgleitung aus den Ist-Kosten während der Bauphase. Die Ist Kosten basierten auf den Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke. Sie setzten sich aus der Abrechnung der Haupt- und Zusatzaufträge unter Berücksichtigung von Nachlässen, vertraglichen Abzügen und Preisgleitung zusammen.
Die Soll-Kosten des Hauptprojekts ergaben nach Überprüfung des Großvorhabens im Jahr 2018 insgesamt 61,8 Millionen Euro. Demgegenüber standen zum Zeitpunkt der Überprüfung der Durchführung Ist-Kosten von 70,3 Millionen Euro. Die Ist-Kosten überstiegen die Soll Kosten um 8,5 Millionen Euro bzw. 13,9 Prozent. Von dieser Differenz waren 2,4 Millionen Euro (3,9 Prozent) auf die Teuerung (Valorisierung und Preisgleitung) und 6,2 Millionen Euro (10,0 Prozent) auf Leistungs- und Mengenänderungen zurückzuführen.
In ihrem Kostenvergleich stellte die KABEG die Ist-Kosten dem letztgültigen genehmigten Budget und nicht den Soll-Kosten aus der Überprüfung des Großvorhabens gegenüber. Die Kostenverfolgung sollte jedoch ein Soll-Ist-Vergleich auf Basis der Soll-Kosten aus der Großvorhabensprüfung sein.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 5. Juli 2024 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 12. Juli 2024 öffentlich.
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