Landesunternehmen – Kärnten Werbung
veröffentlicht am 4. Mai 2021
Zusammenfassung
Der Kärntner Landesrechnungshof hat die Kärnten Werbung als Landesunternehmen überprüft. Er spricht dazu 59 Empfehlungen aus, unter anderem zu Auftragsvergaben, zur Gestaltung der Gehälter und zu Rechnungskontrollen.
Das Land beauftragte die Kärnten Werbung mit den zentralen touristischen Aufgaben. Der Tourismus hat für Kärnten eine große Bedeutung. Bereits im Jahr 2005 wurden als Schwächen des Kärntner Tourismus die geringe Anzahl an Qualitätsbetten und die schwachen Nebensaisonen angeführt. Bisher wurden diese Probleme nicht gelöst.
Personal
Die Kärnten Werbung beschäftigte zwischen 2015 und 2019 Personen im Ausmaß von 32,4 bis 34,4 Vollzeitkräften inklusive Geschäftsführer. Im selben Zeitraum stieg der Personalaufwand der Kärnten Werbung um 16 Prozent, die Gehälter von zehn Personen um durchschnittlich 27 Prozent. Mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach 2007 angestellt wurden, vereinbarte die Kärnten Werbung die Gehälter individuell. Der Landesrechnungshof konnte die Bemessung der individuellen Gehälter nicht nachvollziehen, weil die Kärnten Werbung die Überlegungen und Vergleichswerte dafür nicht ausreichend dokumentiert hat.
Auftragsvergaben und Rechnungskontrollen
Für Rechts- und Beratungsleistungen gab die Kärnten Werbung von 2015 bis 2019 rund 386.200 Euro aus. Eine Stichprobenanalyse ergab, dass sie alle Leistungen über Direktvergaben beschaffte und vorwiegend zwei Kanzleien beauftragte. Auch im Bereich Digitale Medien und Datenmanagement vergab die Kärnten Werbung zahlreiche Aufträge an zwei Auftragnehmer. Außerdem holte sie nur vereinzelt Vergleichsangebote ein, die sie auch nicht dokumentierte. Der Landesrechnungshof empfiehlt Vergleichsangebote einzuholen, denn nur dadurch kann man das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen und die Angemessenheit der Preise nachvollziehen.
Der Landesrechnungshof kritisiert auch, dass die Kärnten Werbungen Rechnungen ohne die erforderliche Unterschrift des Geschäftsführers bezahlte. Auch Bestätigungen der sachlichen Richtigkeit waren mangelhaft. Denn es fehlten Stundenaufzeichnungen und die Kosten für die einzelnen Leistungen waren nicht angegeben. Dadurch waren die verrechneten Leistungen nicht detailliert nachvollziehbar.
Zielmärkte und Marktbearbeitung
Im Jahr 2016 begann die Kärnten Werbung den Markt China eigenständig zu bewerben. Zwischen 2015 und 2019 entfielen jedoch nur 0,2 Prozent der Nächtigungen auf chinesische Gäste mit einer unterdurchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 1,15 Tagen. Der Landesrechnungshof empfiehlt der Kärnten Werbung den Umfang und die Instrumente für die Bearbeitung des chinesischen Markts zu überprüfen. Denn die Kärnten Werbung hatte für den Markt China die höchsten Marketingausgaben pro erzielter Nächtigung.
Informationen
Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 27. April 2021 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Somit ist der Bericht seit 4. Mai 2021 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.
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