Klimaschutz des Landes

veröffentlicht am 14. April 2022

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte, ob das Land Kärnten die bestehenden Klimaziele erreicht. Er analysierte, wie das Land die Klimaschutzmaßnahmen umsetzt und deren Wirkung evaluiert. Bis 2050 müssen die Treibhausgasemissionen in Kärnten um 77,7 Prozent reduziert werden. Im Bereich Verkehr entspricht das einer Emissionsreduktion von 99,8 Prozent.

Höchste pro-Kopf-Emissionen österreichweit

Die gemäß Klimaschutzgesetz relevanten Treibhausgasemissionen des Landes Kärnten für 2019 betrugen 3,94 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dies entsprach einem österreichweiten Anteil von 7,8 Prozent. Obwohl das Land die Emissionen gemäß Klimaschutzgesetz seit 2005 um 699.000 Tonnen CO2-Äquivalente (-15,1 Prozent) reduzierte und damit über der österreichweiten Reduktion von -10,8 Prozent lag, sind die pro-Kopf-Emissionen in Kärnten österreichweit am höchsten.

Um bis 2050 gemäß des Pariser Übereinkommens die Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu beschränken, ist ausgehend von den Werten für 2019 eine Reduktion von insgesamt 3,06 Millionen Tonnen C02-Äquivalente (-77,7 Prozent) erforderlich. Im Bereich Verkehr beträgt die erforderliche Emissionsreduktion 1,75 Millionen Tonnen C02-Äquivalente (-99,8 Prozent), was rund 57 Prozent der Gesamtreduktion entspricht.

Daten zur Verkehrsmittelwahl erheben

Bei der Wahl der Verkehrsmittel wies Kärnten im Jahr 2013 mit einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 76 Prozent, des öffentlichen Verkehrs von 6 Prozent, des Fußverkehrs von 13 Prozent und des Radverkehrs von 4 Prozent die schlechtesten Werte im Bundesländervergleich auf. Da dies die letztverfügbaren Daten sind, empfiehlt der Landesrechnungshof, die aktuellen Werte zur Verkehrsmittelwahl in Kärnten zu erheben, um das Erreichen der Ziele des Mobilitätsmasterplans evaluieren zu können.

Mittel für Maßnahmen aufwenden

Werden die rechtsverbindlichen Klimaschutzziele nicht erreicht, tragen der Bund mit 80 Prozent und die Länder mit 20 Prozent die Kosten für den Ankauf von Klimaschutzzertifikaten. Eine 2019 angestellte Berechnung unterschiedlicher Treibhausgasemissionsszenarien mit Stand 2017 ergab für Kärnten im Fall der Zielverfehlung drohende Kosten von bis zu 117 Millionen Euro. Nach Aktualisierung der Berechnungen durch den Landesrechnungshof auf Basis der Werte von 2018 drohen Kärnten im schlechtesten Szenario bis zu 100 Millionen Euro an Zahlungen.

Klimastrategie wird neu erstellt

Die Klimastrategie Kärnten soll die zentrale Grundlage für die Strategie und Maßnahmen des Landes im Bereich des Klimaschutzes sein. Zum Zeitpunkt der Überprüfung lag ein Entwurf vom Jänner 2018 vor, der von der Kärntner Landesregierung noch nicht beschlossen wurde. Das Land plant, die Klimastrategie unter Begleitung eines Expertengremiums zu überarbeiten, darin wissenschaftlich fundierte Klimaschutzziele für Kärnten zu definieren und folglich zu beschließen. Am 4. April 2022 hielt das Land die erste Sitzung unter Beiziehung von Expertinnen und Experten sowie des Landesrechnungshofs ab.

Informationen

Der Kärntner Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 7. April 2022 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung als geprüfter Stelle. Somit ist der Bericht seit 14. April 2022 öffentlich.



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Themenbereich(e)

Umwelt & Landwirtschaft

geografischer Bezug

Land Kärnten

geprüfte Stelle(n)

Land Kärnten

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Gebarung

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